Redaktionelle Grundsätze
promptinjections.de ist ein redaktionelles Fachportal über Prompt Injection und KI-Sicherheit. Die folgenden Grundsätze beschreiben, nach welchen Standards Inhalte auf diesem Portal entstehen, geprüft und korrigiert werden. Sie gelten für alle redaktionellen Formate: Erklärungsartikel, Glossareinträge, Vorfallsberichte und Nachrichtenmeldungen.
Rechtliche Grundlage ist § 19 MStV (Medienstaatsvertrag), der für journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote die Beachtung der anerkannten journalistischen Grundsätze und die sorgfältige Prüfung von Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt vorschreibt.
1. Quellenprinzip und Belegpflicht
Jede Tatsachenbehauptung — über eine Schwachstelle, einen Sicherheitsvorfall, einen CVE-Eintrag oder einen Forschungsbefund — wird durch mindestens eine überprüfbare Primärquelle belegt. Als Primärquellen gelten:
- peer-reviewte oder öffentlich verfügbare Forschungsarbeiten (arXiv, ACM DL, IEEE Xplore u. ä.),
- offizielle Sicherheitsmitteilungen von Herstellern und CERT-Stellen,
- Einträge in amtlichen Schwachstellenverzeichnissen (CVE/NVD, BSI-Warnungen),
- direkte Stellungnahmen betroffener Unternehmen oder Forschenden,
- verlässliche Fachmedien, soweit diese ihrerseits primäre Quellen nennen.
Alle Quellen werden im jeweiligen Artikel mit vollständiger Fundstelle ausgewiesen (Autorin/Autor, Titel, Datum, URL). Bezahlschranken und temporäre Zugriffsbeschränkungen werden kenntlich gemacht. Nicht nachprüfbare Behauptungen werden nicht veröffentlicht.
2. Defensive Ausrichtung: Aufklärung statt Anleitung
Das Portal hat einen klar defensiven Auftrag. Ziel ist die Aufklärung über Angriffsklassen, Risiken und Gegenmaßnahmen — nicht die Bereitstellung von Angriffswerkzeugen oder detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Durchführung konkreter Angriffe gegen produktive Systeme.
Für jeden Inhalt, der eine Angriffstechnik beschreibt, gilt:
- Erklärungsprinzip: Die Beschreibung erklärt das Prinzip der Technik und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit von Systemen. Sie enthält keine Payload-Sammlungen, die ohne weitere Anpassung in laufenden Produktivsystemen einsetzbar wären.
- Kontextualisierung: Jeder Vorfallsbericht benennt die Schutzmaßnahmen, die den Angriff verhindert hätten oder in Folge des Vorfalls eingeführt wurden.
- Verhältnismäßigkeit: Technische Details werden nur im Umfang aufgeführt, der für das Verständnis des Sicherheitsproblems und seiner Lösung notwendig ist.
Dieses Prinzip ist keine Einschränkung redaktioneller Arbeit, sondern Ausdruck des Selbstverständnisses eines Portals, das sich an Entwicklerinnen und Entwickler, Sicherheitsverantwortliche und Entscheidungsträger richtet — nicht an Angreifer.
3. Sorgfaltspflicht vor Veröffentlichung
Vor jeder Veröffentlichung werden die folgenden Prüfschritte durchgeführt:
Wahrheitsgehalt: Die beschriebene Schwachstelle, der Vorfall oder der Forschungsbefund wird anhand der unter Ziffer 1 genannten Quellen verifiziert. Drittquellen (Fachmedien, Blogs) werden nicht als alleiniger Beleg akzeptiert, wenn die Primärquelle verfügbar ist.
Aktualität: Datum, Versionsstand und Patchstatus werden geprüft und im Artikel ausgewiesen. Inhalte, die auf einem veralteten Stand beruhen, werden vor Veröffentlichung aktualisiert oder als Stand-Angabe mit Datum versehen.
Zurechenbarkeit: Bei noch laufenden Sicherheitsvorfällen oder Berichten über Opfer wird zwischen gesicherter Erkenntnis und Spekulation unterschieden. Unsichere Zuordnungen werden als solche bezeichnet.
Namensnennung: Personen werden nur dann namentlich im Zusammenhang mit einem Sicherheitsvorfall genannt, wenn dies auf öffentlich zugänglichen, verifizierten Quellen beruht und im öffentlichen Interesse steht. Die Persönlichkeitsrechte Betroffener werden gewahrt.
Diese Grundsätze entsprechen der journalistischen Sorgfaltspflicht nach § 19 Satz 2 MStV, wonach zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgemäß darzustellen sind.
4. Korrekturen und Aktualisierungen
Unrichtige Informationen werden unverzüglich richtiggestellt; diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus § 19 Satz 3 MStV.
Für Korrekturen gilt:
- Sichtbarkeit: Korrekturen werden im betroffenen Artikel kenntlich gemacht. Wesentliche inhaltliche Korrekturen erhalten einen deutlich sichtbaren Korrekturhinweis mit Datum; redaktionelle oder sprachliche Anpassungen ohne Auswirkung auf den Sachgehalt können ohne gesonderten Hinweis vorgenommen werden.
- Vollständigkeit: Die ursprüngliche fehlerhafte Aussage sowie die Korrektur werden so dargestellt, dass Leserinnen und Leser den Sachverhalt nachvollziehen können.
- Keine nachträgliche Verschleierung: Artikel werden nicht kommentarlos gelöscht, wenn sie fehlerhaft waren; stattdessen verbleibt der Artikel mit einem entsprechenden Korrekturhinweis.
Hinweise auf sachliche Fehler sind per E-Mail an die Redaktion willkommen: kontakt@promptinjections.de.
5. Redaktionelle Unabhängigkeit
promptinjections.de ist ein unabhängiges Fachportal ohne institutionelle Bindungen an Anbieter von KI-Systemen, Sicherheitsprodukten oder Beratungsleistungen.
- Keine Vendor-Werbung: Berichte über Schwachstellen in Produkten bestimmter Anbieter beruhen nicht auf kommerziellen Vereinbarungen. Es werden keine redaktionellen Inhalte gegen Bezahlung oder geldwerte Gegenleistungen erstellt.
- Keine gesponserten Inhalte: Sofern zukünftig Inhalte mit finanzieller oder sachlicher Unterstützung Dritter entstehen, werden diese klar als solche gekennzeichnet und getrennt von redaktionellen Inhalten dargestellt.
- Kein Interessenkonflikt: Bei Inhalten, bei denen der Verfasser ein eigenes wirtschaftliches oder persönliches Interesse hat, wird dies offengelegt.
Ziel ist ein Portal, das Sicherheitsverantwortliche und Entwicklerinnen und Entwickler zuverlässig informiert — unabhängig davon, welches Produkt oder welcher Anbieter betroffen ist.
6. Verantwortung
Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte auf promptinjections.de liegt bei:
Gökhan Köse Annastraße 27 44793 Bochum E-Mail: kontakt@promptinjections.de
Gökhan Köse ist zugleich der nach § 18 Abs. 2 MStV benannte inhaltlich Verantwortliche.